* Der Mitgliedsbeitrag und die Jahrespauschalen werden zum 15. März per SEPA-Lastschrift-Verfahren eingezogen. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Tritt ein Mitglied nach dem 1. Quartal bei, ist der erste Mitgliedsbeitrag bzw. die Jahrespauschale binnen zwei Wochen zu entrichten.
** Bei Zahlungsart Einzelabrechnung erhalten Sie eine Quartals-Rechnung. Die Bezahlung der Quartals-Rechnung ist binnen 4 Wochen durch den Patienten selbst vorzunehmen. Falls eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Krankenkasse oder eines anderen Kostenträgers vorliegt, lässt der/ die Betreffende sich von dieser/ m den Rechnungsbetrag erstatten. Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang wird eine Säumnisgebühr von 5,00 € erhoben.
*** Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März per SEPA-Lastschrift eingezogen. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Tritt ein Mitglied nach dem 1. Quartal bei, ist der erste Mitgliedsbeitrag binnen zwei Wochen zu entrichten. 60 € per Rechnung oder Bankeinzug , die restlichen 48 € können entweder bezahlt werden oder als Arbeitsstunden abgeleistet werden , jede Arbeitsstunde bringt 16 €.