1. Aktuelle Geschäftsbedingungen für Hippotherapie auf dem Reiterhof der Kinderhilfe e.V.(Stand Juli 2018)Der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Kinderhilfe e.V. gilt dann als geschlossen, wenn die erste Behandlung stattfindet und danach die Weiterführung von beiden Seiten beschlossen wird. Die Patienten müssen nach Absolvieren der ersten drei Schnupper-Termine Mitglied im Verein Kinderhilfe e.V. werden.
2. Vertragspartner ist der Patient (oder sein gesetzlicher Vertreter) selbst, nicht die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger.
Bei Zahlungsart Einzelabrechnung erhalten Sie eine Quartals-Rechnung. Die Bezahlung der Quartals-Rechnung ist binnen 4 Wochen durch den Patienten selbst vorzunehmen. Falls eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Krankenkasse oder eines anderen Kostenträgers vorliegt, lässt der/ die Betreffende sich von dieser/ m den Rechnungsbetrag erstatten. Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang wird eine Säumnisgebühr von 5 € erhoben. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Tritt ein Mitglied nach dem 1. Quartal bei, ist der erste Mitgliedsbeitrag binnen zwei Wochen zu entrichten.
3. Für die Einzelabrechnung gilt: Wenn die Therapie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde, ist die Therapie-Einheit zu bezahlen. Absagen und ggf. Nachfrage nach einem Ausweichtermin bitte während der Bürozeiten Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr oder außerhalb der Bürozeiten auf den Anrufbeantworter unter der Tel. -Nr. 0621-67 89 93 oder als e-mail unter reiterhof-kinderhilfe@web.de. Der Therapieplatz in der Hippotherapie ist nicht auf andere Patienten übertragbar.
4. Kündigungsfristen Der Therapieplatz kann bei Einzelabrechnung von beiden Seiten mit Kündigungsfrist von zwei Wochen schriftlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Jahrespauschale ist frühestens zum Ablauf des ersten Jahres zu kündigen, die 1/2Jahrespauschale zum Ablauf der ersten 6 Monate. Alle Pauschalen verlängern sich stillschweigend nach der ersten Periode, können aber dann jederzeit mit 4 Wochen Frist zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Änderungen sind schriftlich einzureichen.
Der Austritt aus dem Verein Kinderhilfe e.V. ist nur zum Jahresende möglich und ist schriftlich bis spätestens 01. Dezember zu erklären.
5. Der Verein Kinderhilfe e.V. führt die Therapie mit von ihm beauftragten erfahrenen Personen durch. Dies sind in der Regel Fachkräfte wie Physiotherapeuten und Reitausbilder mit Fachweiterbildung des Kuratoriums für Therapeutisches Reiten (DKThR) für Hippotherapie, gelegentlich auch Therapieassistenten mit angemessener Erfahrung unter Aufsicht der Fachkräfte.
6. Bei unpünktlichem Eintreffen des Patienten (bitte spätestens 5 Minuten vor dem Termin vor Ort sein!) besteht nur Anspruch auf eine Behandlung bis zum geplanten Therapieende.
7. Betriebsbedingte Absagen oder Umbestellungen von Terminen begründen keinen Anspruch auf eine Behandlung durch eine bestimmte Therapeutin. Eine einmal wöchentliche Therapie sollte von beiden Seiten angestrebt werden.
8. Die Auswahl der Therapeutin bzw. der Therapieassistentin wird nach fachlichen und organisatorischen Kriterien vorgenommen.
9. Vor Behandlungsbeginn der Hippotherapie ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes abzugeben, dass gegen die geplante Therapie keine Bedenken bestehen. Jeder Patient kann zur Erhebung eines Anfangsbefundes und zur Verlaufsdokumentation zu einer ausführlichen physiotherapeutischen Befunderhebung extra einbestellt werden, hierfür werden 20 € berechnet.
10. Anforderungen von ärztlichen/physiotherapeutischen Verlaufsberichten oder andere Gutachten müssen schriftlich bei uns angefordert werden und werden mit 15 € berechnet.
11. Die Nutzung der Sozialräume, insbesondere der Toiletten, ist ordentlich zu betreiben. Vor allem bitten wir Sie, Ihren Müll nicht bei uns zu entsorgen und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Das Rauchverbot besteht auf der gesamten Anlage.
12. Bitte verhalten Sie sich auf der Rampe und in der Halle sehr ruhig, benutzen Sie lieber den Aufenthaltsraum, die Unfallgefahr ist sonst zu groß! Der Stall darf nur mit dem Therapeuten oder nach Absprache mit einem beauftragten Helfer zusammen betreten werden. Der Reiterhof ist kein Spielplatz für mitgebrachte Kinder!
13. Die Parkplätze direkt vor den Therapieräumen sind für schwer gehbehinderte und rollstuhlfahrende Patienten und Gäste gedacht. Mobile Patienten und Gäste bitten wir, gegenüber oder auf dem Parkplatz der Firma Dehner zu parken.
14. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Kinderhilfe e.V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Homepage. Gerne informieren wir sie auch persönlich.
Informationen für Reiter und Voltigierer
Aktuelle Geschäftsbedingungen für Reiter und Voltigierer auf dem Reiterhof der Kinderhilfe e.V.(Stand Juli 2018)
1. Alle Reiter und Voltigierer müssen nach den ersten drei Probestunden Mitglied im Verein Kinderhilfe e.V. werden, Mitgliedsformulare ggf anfordern.
2. Die Mitgliedschaft im Verein Kinderhilfe e.V. ist eine Familienmitgliedschaft. Kinder über 18 Jahre müssen erst dann selbst Mitglied werden, wenn sie Schule, Ausbildung bzw. Studium abgeschlossen haben.
3. Der Mitgliedsbeitrag der Kinderhilfe wird in 2 Teilbeträgen erhoben und setzt sich wie folgt zusammen:
Der Mitgliedsbeitrag (Teilbetrag 1) in Höhe von 60 € wird Anfang März jeden Jahres per Lastschrift oder Rechnung erhoben.
Der Teilbetrag 2, die sogenannte Arbeitsstunden-Pauschale i.H. von 48 € (für drei Arbeitsstunden) wird zu Beginn des darauf folgenden Jahres abgerechnet. Somit ergibt sich ein Mitgliedsbeitrag von 108 € pro Jahr.
Die Arbeitsstunden-Pauschale kann im laufenden Geschäftsjahr durch Ableisten von drei Arbeitsstunden (bis zum Ende des jeweiligen Jahres) erbracht werden. Möglich ist hierfür z.B. die Mithilfe bei Festen, Unterstützung bei Reparatur-Arbeiten u. ä..
Werden die Arbeitsstunden nicht erbracht, so erhält das Vereinsmitglied im Februar des Folgejahres eine Rechnung, über jede nicht geleistete Arbeitsstunde (16 € pro Stunde) aus dem Vorjahr.
Der Mitgliedsbeitrag und die Jahrespauschalen werden zum 15. März mittels SEPA-Lastschrift-Verfahren eingezogen. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Tritt ein Mitglied nach dem 1. Quartal bei, ist der erste Mitgliedsbeitrag bzw. die Jahrespauschale binnen zwei Wochen zu entrichten.
4. Reit- und Longenkarten sind im Büro der Kinderhilfe e.V. oder direkt bei den Übungsleitern erhältlich. Wenn Reitstunden nicht einen Tag vorher abgesagt wurden, ist bei Abrechnung über Reitkarte die Reitstunde zu bezahlen. Absagen bitte während der Bürozeiten Montag € Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 12:00 Uhr oder außerhalb der Bürozeiten auf den Anrufbeantworter unter der Tel. -Nr.: 0621-67 89 93 oder als Fax unter der Nummer: 0621 - 62 97 912 oder als Email.
5. Kündigungsfristen: Der Reitplatz kann bei Abrechnung über Reitkarte von beiden Seiten mit Kündigungsfrist von zwei Wochen schriftlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Jahrespauschalen im Reiten und Voltigieren können nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Quartalspauschalen können mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende ausschließlich schriftlich gekündigt werden. Auch Änderungen bezüglich der Zahlungsmodalitäten sind nur schriftlich möglich.
6. Der Austritt aus dem Verein Kinderhilfe e.V. ist nur zum Jahresende möglich und ist schriftlich bis spätestens 1. Dezember zu erklären.
7. Reit- und Longenkarten sind ab Kaufdatum 1 Jahr gültig. Nicht abgerittene Stunden werden nicht erstattet.
8. Vor Beginn des Reit- und Voltigierunterrichts ist bei Menschen mit Behinderung eine Bescheinigung des behandelnden Arztes abzugeben, dass gegen das geplante Reiten bzw. Voltigieren keine Bedenken bestehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
9. Die Nutzung der Sozialräume, insbesondere der Toiletten, ist ordentlich zu betreiben. Vor allem bitten wir Sie, Ihren Müll nicht bei uns zu entsorgen und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Der Reiterhof ist kein Spielplatz für mitgebrachte Kinder.
10. Das Mitbringen fremder Personen (außer von Angehörigen) zum Zusehen ist mit uns abzusprechen. Die Parkplätze direkt vor den Therapieräumen sind für schwer gehbehinderte und rollstuhlfahrende Patienten gedacht. Mobile Patienten bitten wir, gegenüber oder auf dem Parkplatz der Firma Dehner zu parken.
11. Bitte halten Sie auf unseren Zufahrtswegen unbedingt Schrittgeschwindigkeit ein!
12. Das Rauchverbot besteht auf der gesamten Anlage!
13. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz- Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Kinderhilfe e.V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Homepage. Gerne informieren wir sie auch persönlich.